RAUCH- UND WÄRMEABZUGSANLAGEN

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Brandrauchentlüftungsanlagen (BRE)

Wenn in einem (geschlossenen) Gebäude (Raum) ein Feuer ausbricht, können durch die toxischen Rauch- und Brandgase, Flucht- und Rettungswege unpassierbar werden.

Durch den entstehenden Hitzestau kann die Temperatur der Rauchschicht soweit ansteigen, dass es zu einer explosionsartigen Selbstentzündung (Flashover) kommt und damit zum Totalverlust eines Gebäudes.

Durch eine Brandrauchentlüftung, welche sowohl automatisch wie auch manuell ausgelöst werden kann, öffnen sich die Abströmöffnungen (Lichtkuppeln bzw. Fenster). Dadurch wird Rauch und Hitze ins Freie abgeleitet und Flucht- und Rettungswege werden Rauchfreigehalten.

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ermöglichen oder erleichtern daher im Brandfall:

  • die Sicherung der Fluchtwege
  • den schnellen gezielten Löschangriff der Feuerwehr
  • den Schutz der Gebäudekonstruktion, der Einrichtung und des Inhalts
  • die Reduzierung der Brandfolgeschäden durch thermische Zersetzungsprodukte

Brandrauchentlüftungsanlagen nützen die Thermik zur Ableitung der heißen Rauch- und Brandgase.

Im Brandfall öffnen sich die dafür vorgesehene Rauchabzugsöffnungen, durch welche Rauchgase ins Freie abgeleitet werden. Die bei einer bestimmten rauchfreien Schicht entstehende Rauchgasmenge und die erforderliche Rauchabzugsfläche werden gemäß den normativen Anforderungen berechnet.
Als anerkannte normative Berechnungsmethoden gelten zum Beispiel:

  • DIN 18232, Teil 2: Rauch- und Wärmefreihaltung – Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau
  • DIN 18232, Teil 5: Rauch- und Wärmefreihaltung – Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Anforderungen, Bemessung
  • VdS 2098: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) – Planung und Einbau
  • VdS CEA 4020: Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) – Planung und Einbau
  • CEN/TR (EN)12101-5: Anleitung zu funktionellen Empfehlungen und Rechenverfahren für Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung.

Wir bieten Ihnen gerne folgende Leistung an:

  • Jährliche Prüfung Ihrer Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) und
  • Brandrauchentlüftungsanlage (BRE) gemäß DIN 18232 Teil 2
    und DIN EN12101 Teil 2

Der Betreiber einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage bzw. einer Brandrauchentlüftungsanlage ist verpflichtet, alle notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, um Gefahren von Personen und Gegenständen, die sich in den Gebäuden befinden, abzuwenden.

Durch die regelmäßige Wartung der RWA/BRE-Anlage verringert der Betreiber im Schadensfall sein Haftungsrisiko.